Die Spitalsfinanzierung in Österreich setzt sich aus
mehreren Komponenten zusammen. 128 der insgesamt 279 Krankenanstalten in
Österreich sind öffentlich finanziert. Sie werden von den
Landesgesundheitsfonds finanziert und umfassen die öffentlichen allgemeinen und
Sonderkrankenanstalten sowie die privaten gemeinnützigen allgemeinen
Krankenanstalten. Die Fondskrankenanstalten verfügen über insgesamt 77 Prozent
der Spitalsbetten Österreichs und versorgen rund 90 Prozent aller stationären
Patienten. Die restlichen Spitäler werden über den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds,
der von den Sozialversicherungsmitteln finanziert wird (rund 4.000 Betten)
sowie weitere Krankenanstalten, die vom nach dem LKF-System finanziert werden
(rund 11.600 Betten), bei ihnen handelt es sich vor allem um
Rehabilitationszentren und Unfallkrankenhäuser.
Das Krankenanstaltswesen fällt aufgrund der Bundesverfassung
sowohl in den Aufgabenbereich des Bundes, als auch in den der Bundesländer.
Während der Bund für die Gesetzgebung verantwortlich ist, fällt die
Zuständigkeit für die Umsetzung auf die Bundesländer. Sie müssen die
medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen und haben für die Umsetzung
die Landesgesundheitsfonds installiert.
Seit 2005 gibt es die Bundesgesundheitsagentur, darin sitzen
Vertreter von Bund, Sozialversicherung, Städten, Gemeinden, Krankenanstalten,
Patientenvertretung und der Ärztekammer.
Ihr untergeordnet sind neun Landesgesundheitsfonds, die die
Vorgaben der Bundesgesundheitsagentur umsetzen müssen.
Finanziert werden die Spitäler von mehreren Geldgebern. An
erster Linie stehen die Sozialversicherungsträger, außerdem tragen die
Bundesländer, der Bund und die Gemeinden zur Finanzierung bei. Kleinere Beträge
entfallen auch auf die Patienten selbst oder auf die privaten
Krankenversicherungen.
Die Mittel der Landesgesundheitsfonds können die Kosten der
von ihr finanzierten Spitäler nicht zur Gänze abdecken, weshalb die jeweiligen
Spitalsträger, also Land, Gemeinde bzw. Orden, für weitere Kosten aufkommen
müssen.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
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